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"Die Füsse sind die Wurzeln unseres Lebens"
(überliefertes chinesisches Sprichwort)

Abschlussprüfung
Sundgauallee 90
79110 Freiburg  
Tel. 07 61 - 50 84 11
Fax 07 61 - 86 08 5

Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach dem Podologengesetz umfasst nach
§ 4 einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung erteilt das Regierungspräsidium Freiburg auf Antrag die Erlaubnis zur Führung  der Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Podologin“.